Wer seine Tätigkeit für jedes freiberuflich hinsichtlich den maßgeblichen Paragrafen 18 des Einkommenssteuergesetzes hält, zwang einen Antrag bei dem zuständigen Finanzamt ergeben. Dieses entscheidet letztlich im zuge dessen, ob der Status Freiberufler eigentlich gewährt wird. Die ersten Angebote zählen bekanntlich nicht nach den besten zum